Samstag, 20. Juni 2015

EMF - Spannungsfelder

Spannungsfelder

Electrosuisse hat eine interessante leicht verständliche Publikumsbroschüre über Spannungsfelder herausgegeben. Diese kann unter folgendem Link in Deutsch,Französisch oder Italienisch heruntergeladen werden.

Elektrische und magnetische Felder gibt es überall

Seit der Einführung der Glühlampe Ende des 19. Jahrhunderts hat die Elektrizität Einzug in fast alle Lebensbereiche gehalten. Neben dem offensichtlichen Nutzen elektrischer Anlagen und Geräte gibt es jedoch auch unerwünschte Auswirkungen, die durch den Betrieb entstehen können. Sobald sich Spannungen aufbauen und Strom fliesst, entstehen elektrische und magnetische Felder. Diese Felder sind unsichtbar und werden häufig als «Elektrosmog» bezeichnet. Die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) auf den Menschen sind wissenschaftlich breit untersucht worden, und der Gesetzgeber hat, auf diese Erkenntnisse gestützt, Grenzwerte erlassen, um Gefährdungen zu verhindern. Grenzwerte der SUVA limitieren die Exposition an Arbeitsplätzen, und Grenzwerte der NISV (Verordnung zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung) limitieren EMF von Infrastrukturanlagen, wie z.B. Hochspannungsleitungen, TV-/ Radio-Sender, Mobilfunk-Basisstationen etc.
Die Bevölkerung ist täglich und überall technisch erzeugten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Ein Grossteil dieser Felder wird durch den Gebrauch von elektrischen und elektronischen Geräten selber produziert. Diese Broschüre bietet Informationen zu elektromagnetischen Feldern, wo sie auftreten, welche Wirkungen sie auf den Menschen haben und wie man sie im persönlichen Umfeld beeinflussen oder reduzieren kann.

Änderungen gemäss NIN 2015

Im folgenden habe ich einige Auszüge aus der NIN 2015 zusammengestellt in welchen die Anforderungen der NISV (01.02.2000) und des USG (01.01.1985) interpretiert und eingeflossen sind.
Grosse Änderungen hat zB. das Kapitel 4.4 Schutz bei Überspannungen erfahren. Hier wurde ein ganzer Abschnitt 4.4.4 Schutz gegen elektromagnetische Einflüsse hinzugefügt. Dieser Abschnitt lohnt es sich mal zu lesen. Ich werde diesen hier nicht zusammenfassen.


Bezüglich EMV hat es aber bereits in den Grundsätzen eine wichtige Ergänzung:

NIN 2015 1.3.1.6.5
(CH) Elektrische Installationen sind im Sinne der Vorsorge so zu erstellen, dass das Magnetfeld an Orten, an denen sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten möglichst klein ist.

Leistungsstarke Schaltgerätekombinationen dürfen nicht in der Nähe von Schlafbereichen angeordnet werden.

NIN 2015 1.3.1.6.5 B+E
Dieser Grundsatz stützt sich auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01). Dieses verlangt, dass Einwirkungen, die für den Menschen schädlich oder lästig werden könnten, im Sinne der Vorsorge frühzeitig zu begrenzen sind (Art. 1 USG, Vorsorgeprinzip). Zu diesen Einwirkungen gehört nebst Luftverunreinigung, Lärm oder Erschütterungen auch die nichtionisierende Strahlung.

Nichtionisierende Strahlung umfasst alle Strahlungsformen, die - im Gegensatz zur ionisierenden Strahlung - nicht genügend Energie aufweisen, um die Bausteine der Materie und von Lebewesen (Atome, Moleküle) zu verändern. Zur nichtionisierenden Strahlung gehören elektrische und magnetische Felder.

Die Emissionen können je nach Quelle sehr unterschiedlich sein. Generell gilt, dass die Felder mit zunehmendem Abstand von der Strahlungsquelle abnehmen. Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) statuiert für neue Hausin-stallationen die Minimierung der magnetischen Flussdichte an sogenannten Orten mit empfindlicher Nutzung (Anhang 1 Ziff. 42 NISV)

Vorschriften Dritter
Natürlich sind auch immer Vorschriften Dritter, welche sogar noch strengere Grenzwerte fordern, so zB die PR-NIS der Stadt Zürich welche für ihre Bauten gilt, zu beachten.